Abfertigung und Ansprüche

Offene Zahlungen nach oder während eines Arbeitsverhältnisses sind oft schwer zu überblicken. Gehalt, Urlaub, Überstunden und Abfertigung müssen genau berechnet werden.

Arbeitsrechtliche Ansprüche entstehen nicht nur bei einer Kündigung. Auch während eines laufenden Dienstverhältnisses können offene Gehälter, Überstunden, Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlungen oder Zulagen strittig sein. Gerade die Berechnung entscheidet über den Wert eines Falls. Dafür braucht es den richtigen Kollektivvertrag, die Beschäftigungsdauer, Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und Lohnunterlagen. Mag. Sanela Schaidreiter, LL.M. prüft, welche Ansprüche bestehen und wie hoch diese voraussichtlich sind. Sie kann Zahlen, Vertragslage und Kollektivvertrag zusammenführen und damit eine belastbare Grundlage für Verhandlungen oder ein Verfahren schaffen. Auch Arbeitgeber profitieren von einer präzisen Berechnung. Wer Ansprüche korrekt einschätzt, kann Rückstellungen planen, Vergleiche realistisch verhandeln und unnötige Eskalationen vermeiden.

Häufige Fragen zu Abfertigung und Ansprüchen

Welche Ansprüche können nach Ende des Arbeitsverhältnisses offen sein?

Häufig geht es um laufendes Entgelt, aliquote Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung, Überstunden, Kündigungsentschädigung oder Abfertigung. Welche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

Der anwendbare Kollektivvertrag ergibt sich meist aus Branche, Tätigkeit und Arbeitgeberzugehörigkeit. Die Kanzlei prüft diese Zuordnung und berechnet Ansprüche auf dieser Grundlage.

Ja, wenn mehrere Positionen zusammenkommen. Überstunden, Urlaub und Sonderzahlungen ergeben oft höhere Beträge, als zunächst erwartet.

Mag. Sanela Schaidreiter, LL.M.
Mag. Sanela Schaidreiter, LL.M.

Ich bin Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Salzburg, seit 2014 in diesem Bereich tätig und habe bereits über 300 Fälle im Arbeitsrecht betreut.

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Arbeitsrechtliche Probleme entstehen oft plötzlich, etwa nach einer Kündigung, einer Entlassung oder bei Konflikten im Unternehmen. Gerade in dieser Situation ist anwaltliche Vertretung ratsam, weil kurze Fristen und finanzielle Risiken schnell übersehen werden können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation, die rechtlichen Möglichkeiten sowie die nächsten Schritte. Die Beratung dauert etwa 30 Minuten und erfolgt zu einer ermäßigten Pauschale.

Mag. Sanela Schaidreiter, LL.M.